Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht
mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klasse AM , L
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)