Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klasse AM , L
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!
Mindestalter vgl. Klasse B
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Vorbesitz Klasse B
Keine Theorie-Prüfung erforderlich, aber praktische Prüfung
